ELSTER – direkte Kommunikation mit Ihrem Finanzamt
Was ist „Mein ELSTER“ oder auch „ELSTER Ihr Online-Finanzamt“?
Über ELSTER können Sie mit Ihrem Finanzamt elektronisch und vollständig papierlos kommunizieren und auch Ihre Steuererklärung abgeben. Hierfür ist keine Programminstallation erforderlich. Eine einmalige und kostenlose Registrierung reicht aus. Sie erhalten ein persönliches Benutzerkonto zur schnellen und sicheren Kommunikation mit Ihrem Finanzamt.
Über ELSTER können Sie mit Ihrem Finanzamt elektronisch und vollständig papierlos kommunizieren und auch Ihre Steuererklärung abgeben. Hierfür ist keine Programminstallation erforderlich. Eine einmalige und kostenlose Registrierung reicht aus. Sie erhalten ein persönliches Benutzerkonto zur schnellen und sicheren Kommunikation mit Ihrem Finanzamt.
ELSTER bietet Ihnen viele Vorteile:
schneller
Ihre Nachrichten erreichen schnell die zuständige Person in Ihrem Finanzamt.
papierlos
Sie benötigen kein Papier und keinen Drucker.
Zeitersparnis
Sie können den Service der vorausgefüllten Steuererklärung nutzen. Hierbei können Sie Daten, die Ihrem Finanzamt schon elektronisch vorliegen, automatisch in Ihre Steuererklärung übernehmen. Sie brauchen also z.B. Ihre Lohndaten, Rentenbezüge oder Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr selbst einzutragen. Sie können außerdem Ihre persönlichen Daten des Vorjahres übernehmen und sparen sich so weiteren Eintragungsaufwand.
Vorab-Berechnung
Mit ELSTER können Sie ihre Steuer schon vorab selbst berechnen.
weniger Rückfragen
ELSTER prüft Ihre Daten auf Plausibilität. Das führt zu deutlich weniger Rückfragen durch Ihr Finanzamt.
schneller
Ihre Nachrichten erreichen schnell die zuständige Person in Ihrem Finanzamt.
papierlos
Sie benötigen kein Papier und keinen Drucker.
Zeitersparnis
Sie können den Service der vorausgefüllten Steuererklärung nutzen. Hierbei können Sie Daten, die Ihrem Finanzamt schon elektronisch vorliegen, automatisch in Ihre Steuererklärung übernehmen. Sie brauchen also z.B. Ihre Lohndaten, Rentenbezüge oder Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr selbst einzutragen. Sie können außerdem Ihre persönlichen Daten des Vorjahres übernehmen und sparen sich so weiteren Eintragungsaufwand.
Vorab-Berechnung
Mit ELSTER können Sie ihre Steuer schon vorab selbst berechnen.
weniger Rückfragen
ELSTER prüft Ihre Daten auf Plausibilität. Das führt zu deutlich weniger Rückfragen durch Ihr Finanzamt.
Video: ELSTER – Ihr Online-Finanzamt
Online-Registrierung
Die Finanzämter Brandenburgs bieten an, die Bürgerinnen und Bürger bei der Einrichtung eines ELSTER-Benutzerkontos zu unterstützen. Über das Benutzerkonto können Steuererklärungen elektronisch abgegeben, Anträge oder Einsprüche eingereicht oder einfach nur Nachrichten an das Finanzamt geschickt werden: papierlos, sicher und schnell. Mehr Informationen zur Vor-Ort-Registrierung.
Die Finanzämter Brandenburgs bieten an, die Bürgerinnen und Bürger bei der Einrichtung eines ELSTER-Benutzerkontos zu unterstützen. Über das Benutzerkonto können Steuererklärungen elektronisch abgegeben, Anträge oder Einsprüche eingereicht oder einfach nur Nachrichten an das Finanzamt geschickt werden: papierlos, sicher und schnell. Mehr Informationen zur Vor-Ort-Registrierung.
Video: ELSTER-Teaser
einfach ELSTER für Ruheständler
Haben Sie technische Fragen zur Anwendung von ELSTER, ELSTER-Transfer, der elektronischen Steuerkontoabfrage oder ElsterFormular?
Viele Informationen und Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen finden Sie unter www.elster.de unter Hilfe. Sie können Ihre Fragen und Anliegen an den ELSTER-Support auch über das ELSTER-Kontaktformular senden.
Telefonisch erreichen Sie die ELSTER-Hotline unter 0800 523 5055 (Gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz und aus den Mobilfunknetzen).
Viele Informationen und Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen finden Sie unter www.elster.de unter Hilfe. Sie können Ihre Fragen und Anliegen an den ELSTER-Support auch über das ELSTER-Kontaktformular senden.
Telefonisch erreichen Sie die ELSTER-Hotline unter 0800 523 5055 (Gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz und aus den Mobilfunknetzen).
Antworten auf die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit ELSTER Fragen im Zusammenhang mit der Registrierung
Ich lebe im Ausland und kann mich bei ELSTER nicht registrieren.
Die Meldedaten, auf die für die Registrierung bei „Mein Elster“ zugegriffen wird, werden vermutlich aufgrund Ihres Wohnortes im Ausland durch keine deutsche Behörde gepflegt.
Daher wird vom System ein Fehler bei der Registrierung zurückgegeben.
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das für Sie (vormals) zuständige Finanzamt, um dort prüfen zu lassen, ob die Meldedaten durch das Finanzamt aktualisiert werden können. Erst dann ist eine Registrierung mit IdNr. bei ELSTER möglich. Hier wird unter bestimmten Voraussetzungen von den Finanzämtern die Pflege der Meldedaten übernommen.
Andernfalls können Sie auch mit dem Finanzamt klären, ob in Ihrem Fall eine Abgabe der Erklärung in Papierform möglich ist – ohne Anschrift in den Meldedaten oder eine gültige Steuernummer ist keine Registrierung bei ELSTER möglich.
Die Kontaktdaten für Ihr zuständiges Finanzamt können Sie auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern ermitteln.
Eine Alternative wäre die Registrierung mit Steuernummer – sofern Sie noch eine gültige Deutsche Steuernummer besitzen.
Dann müssten Sie die Registrierung als „Organisation“ durchführen – was lediglich bedeutet, dass eine Steuernummer angegeben wird und nicht die Identifikationsnummer.
Für diese Registrierung würde dann der Aktivierungscode an die bei der Steuernummer gespeicherte Anschrift versandt werden.
Lediglich der Datenabruf im Zuge der „vorausgefüllten Steuererklärung“ für die Einkommensteuer ist bei dieser Registrierung nicht möglich – es können damit aber alle Steuererklärungen abgegeben werden.
Bei der Frage nach der Personalisierung bei der Registrierung wählen Sie dann „Für eine Organisation“.
Die Meldedaten, auf die für die Registrierung bei „Mein Elster“ zugegriffen wird, werden vermutlich aufgrund Ihres Wohnortes im Ausland durch keine deutsche Behörde gepflegt.
Daher wird vom System ein Fehler bei der Registrierung zurückgegeben.
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das für Sie (vormals) zuständige Finanzamt, um dort prüfen zu lassen, ob die Meldedaten durch das Finanzamt aktualisiert werden können. Erst dann ist eine Registrierung mit IdNr. bei ELSTER möglich. Hier wird unter bestimmten Voraussetzungen von den Finanzämtern die Pflege der Meldedaten übernommen.
Andernfalls können Sie auch mit dem Finanzamt klären, ob in Ihrem Fall eine Abgabe der Erklärung in Papierform möglich ist – ohne Anschrift in den Meldedaten oder eine gültige Steuernummer ist keine Registrierung bei ELSTER möglich.
Die Kontaktdaten für Ihr zuständiges Finanzamt können Sie auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern ermitteln.
Eine Alternative wäre die Registrierung mit Steuernummer – sofern Sie noch eine gültige Deutsche Steuernummer besitzen.
Dann müssten Sie die Registrierung als „Organisation“ durchführen – was lediglich bedeutet, dass eine Steuernummer angegeben wird und nicht die Identifikationsnummer.
Für diese Registrierung würde dann der Aktivierungscode an die bei der Steuernummer gespeicherte Anschrift versandt werden.
Lediglich der Datenabruf im Zuge der „vorausgefüllten Steuererklärung“ für die Einkommensteuer ist bei dieser Registrierung nicht möglich – es können damit aber alle Steuererklärungen abgegeben werden.
Bei der Frage nach der Personalisierung bei der Registrierung wählen Sie dann „Für eine Organisation“.
Ich habe keine Aktivierungs-ID (E-Mail) erhalten oder meine Aktivierungs-ID verloren/gelöscht.
Nachdem Sie bei der Registrierung oder Zugangserneuerung den Bestätigungslink der E-Mail angeklickt haben, wird Ihnen umgehend die E-Mail mit der Aktivierungs-ID zugesendet.
Ggf. ist diese zweite Mail mit dem Betreff „Mein ELSTER: Aktivierung Ihres Benutzerkontos“ in Ihrem SPAM-Ordner gelandet. Bitte überprüfen Sie diesen.
Der Versand erfolgte durch „portal@elster.de“ – ggf. können Sie Ihren Posteingang nach E-Mails von diesem Absender durchsuchen.
Eine erneute Zusendung der E-Mail mit Aktivierungs-ID ist nicht möglich, da diese Angaben nicht in Brandenburg generiert werden und von einem zentralen ELSTER-Server automatisch versandt werden. Die E-Mails werden jeweils nur einmal versandt und können nicht reproduziert werden.
Wenn die Aktivierungs-ID nicht vorliegt bzw. nicht mehr auffindbar ist, müssen Sie die Registrierung bzw. Zugangserneuerung auf www.elster.de erneut starten.
Bei einer Neuregistrierung ist zu beachten, dass Sie zuerst Ihre bestehende Registrierung löschen. Erst nach der Löschung der begonnenen Registrierung kann ein neues Benutzerkonto angelegt werden.
Dies können Sie selbst auf www.elster.de vornehmen. Auf der linken Seite finden Sie dazu den Link zu „Mein Benutzerkonto“ > „Benutzerkonto Löschen“ – dort kann die Löschung durchgeführt werden.
Bei einer Zugangserneuerung ist keine Löschung vorzunehmen.
Nachdem Sie bei der Registrierung oder Zugangserneuerung den Bestätigungslink der E-Mail angeklickt haben, wird Ihnen umgehend die E-Mail mit der Aktivierungs-ID zugesendet.
Ggf. ist diese zweite Mail mit dem Betreff „Mein ELSTER: Aktivierung Ihres Benutzerkontos“ in Ihrem SPAM-Ordner gelandet. Bitte überprüfen Sie diesen.
Der Versand erfolgte durch „portal@elster.de“ – ggf. können Sie Ihren Posteingang nach E-Mails von diesem Absender durchsuchen.
Eine erneute Zusendung der E-Mail mit Aktivierungs-ID ist nicht möglich, da diese Angaben nicht in Brandenburg generiert werden und von einem zentralen ELSTER-Server automatisch versandt werden. Die E-Mails werden jeweils nur einmal versandt und können nicht reproduziert werden.
Wenn die Aktivierungs-ID nicht vorliegt bzw. nicht mehr auffindbar ist, müssen Sie die Registrierung bzw. Zugangserneuerung auf www.elster.de erneut starten.
Bei einer Neuregistrierung ist zu beachten, dass Sie zuerst Ihre bestehende Registrierung löschen. Erst nach der Löschung der begonnenen Registrierung kann ein neues Benutzerkonto angelegt werden.
Dies können Sie selbst auf www.elster.de vornehmen. Auf der linken Seite finden Sie dazu den Link zu „Mein Benutzerkonto“ > „Benutzerkonto Löschen“ – dort kann die Löschung durchgeführt werden.
Bei einer Zugangserneuerung ist keine Löschung vorzunehmen.
ELSTER bemängelt, dass die Aktivierungs-ID nur aus Zahlen bestehen darf und ich habe nur Zahlen eingegeben.
Wenn Sie die Aktivierungs-ID aus der E-Mail kopiert haben, wurde eventuell am Anfang oder am Ende der Zahlenreihe ein Leerzeichen mitkopiert. Dies ist nicht immer sofort ersichtlich und führt dann zu dem Fehler, dass die Aktivierungs-ID als „falsch eingegeben“ gewertet wird.
Auch die Verwendung eines anderen Browsers kann hilfreich sein. Manchmal führt die Verwendung eines anderen Internet-Browsers (z. B. Google Chrome statt Mozilla Firefox) dazu, dass der Fehler nicht auftritt.
Wenn die Aktivierungsdaten durch zu häufige Falscheingabe ungültig geworden sind, können diese nicht zurückgesetzt werden und Sie müssen eine neue Registrierung oder Zugangserneuerung starten.
Beachten Sie bitte auch, dass Sie bei einer Neuregistrierung zuerst Ihre bestehende Registrierung löschen. Dies können Sie selbst auf www.elster.de vornehmen. Auf der linken Seite finden Sie dazu den Link zu „Mein Benutzerkonto“ > „Benutzerkonto Löschen“ – dort kann die Löschung durchgeführt werden.
Erst nach Löschung des begonnenen Kontos können Sie eine erneute Registrierung beginnen.
Bei einer Zugangserneuerung ist keine Löschung vorzunehmen.
Wenn Sie die Aktivierungs-ID aus der E-Mail kopiert haben, wurde eventuell am Anfang oder am Ende der Zahlenreihe ein Leerzeichen mitkopiert. Dies ist nicht immer sofort ersichtlich und führt dann zu dem Fehler, dass die Aktivierungs-ID als „falsch eingegeben“ gewertet wird.
Auch die Verwendung eines anderen Browsers kann hilfreich sein. Manchmal führt die Verwendung eines anderen Internet-Browsers (z. B. Google Chrome statt Mozilla Firefox) dazu, dass der Fehler nicht auftritt.
Wenn die Aktivierungsdaten durch zu häufige Falscheingabe ungültig geworden sind, können diese nicht zurückgesetzt werden und Sie müssen eine neue Registrierung oder Zugangserneuerung starten.
Beachten Sie bitte auch, dass Sie bei einer Neuregistrierung zuerst Ihre bestehende Registrierung löschen. Dies können Sie selbst auf www.elster.de vornehmen. Auf der linken Seite finden Sie dazu den Link zu „Mein Benutzerkonto“ > „Benutzerkonto Löschen“ – dort kann die Löschung durchgeführt werden.
Erst nach Löschung des begonnenen Kontos können Sie eine erneute Registrierung beginnen.
Bei einer Zugangserneuerung ist keine Löschung vorzunehmen.
Es startet ein Importassistent, wenn ich mich bei ELSTER einloggen möchte.
Wenn Sie einen Importassistenten starten, bedeutet das, dass Sie die Zertifikatsdatei heruntergeladen haben. Die Datei selbst ist der Schlüssel, der für das Login auf www.elster.de notwendig ist oder mit der mittels einer Software die Steuererklärungen gesendet werden kann.
Der Importassistent ist nicht auszuführen!
Für den Login bei ELSTER gehen Sie, wie folgt vor:
- Rufen Sie bitte die Seite www.elster.de auf.
- Klicken Sie auf „Login“ oder „Jetzt einloggen“.
- Bei „Login mit Zertifikatsdatei“ klicken Sie auf die Schaltfläche „Durchsuchen“.
- In dem neu geöffneten Fenster suchen Sie Ihre Zertifikatsdatei und fügen Sie diese mit Doppelklick in das Feld „Zertifikatsdatei“ ein.
- Das Zertifikat wird in das Feld „Zertifikatsdatei – Auswählen“ eingefügt und Sie können nach Eingabe Ihres Passwortes den Login vornehmen.
Wenn Sie einen Importassistenten starten, bedeutet das, dass Sie die Zertifikatsdatei heruntergeladen haben. Die Datei selbst ist der Schlüssel, der für das Login auf www.elster.de notwendig ist oder mit der mittels einer Software die Steuererklärungen gesendet werden kann.
Der Importassistent ist nicht auszuführen!
Für den Login bei ELSTER gehen Sie, wie folgt vor:
- Rufen Sie bitte die Seite www.elster.de auf.
- Klicken Sie auf „Login“ oder „Jetzt einloggen“.
- Bei „Login mit Zertifikatsdatei“ klicken Sie auf die Schaltfläche „Durchsuchen“.
- In dem neu geöffneten Fenster suchen Sie Ihre Zertifikatsdatei und fügen Sie diese mit Doppelklick in das Feld „Zertifikatsdatei“ ein.
- Das Zertifikat wird in das Feld „Zertifikatsdatei – Auswählen“ eingefügt und Sie können nach Eingabe Ihres Passwortes den Login vornehmen.
Ich erhalte „Status-Code 405“, wenn ich meine Aktivierungsdaten eingebe.
Bei einem „Status-Code 405“ Fehler handelt es sich um keinen ELSTER-spezifischen Fehler. Vielmehr verarbeitet hier in der Regel ihr Browser die Antwort vom Server nicht (richtig). Dieser Fehler tritt zumeist auf, wenn eine veraltete Browser-Version verwendet wird. Bitte aktualisieren Sie Ihren Internet-Browser.
Es kann auch helfen einen anderen Browser zu verwenden – z. B. Google Chrome statt Mozilla Firefox.
Bei Nutzern von Apple Betriebssystemen tritt der Fehler häufig bei der Verwendung des Browsers Safari auf. Bitte versuchen Sie hier die Aktivierung über den Browser von Google oder Opera durchzuführen.
Nach der Aktualisierung des verwendeten Browsers sollte der Fehler nicht mehr auftreten.
In der Regel führen Status-Code Fehlermeldungen nicht dazu, dass die Aktivierungsdaten als „verbraucht“ gewertet werden.
Sollte dies ebenfalls nicht zum Erfolg führen, wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an die ELSTER-Hotline. Das Technische Finanzamt Cottbus ist nicht für den Betrieb von ELSTER zuständig und kann daher bei Fehlern im Zusammenhang mit der Internetseite keine Hilfestellung leisten.
Die ELSTER-Hotline erreichen Sie über ein Kontaktformular oder telefonisch unter 0800 52 35 055.
Die ELSTER-Hotline ist von Montag bis Freitag zwischen 7:00 Uhr und 22:00 Uhr, am Samstag, Sonntag sowie an bundeseinheitlichen Feiertagen von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar.
Bei einem „Status-Code 405“ Fehler handelt es sich um keinen ELSTER-spezifischen Fehler. Vielmehr verarbeitet hier in der Regel ihr Browser die Antwort vom Server nicht (richtig). Dieser Fehler tritt zumeist auf, wenn eine veraltete Browser-Version verwendet wird. Bitte aktualisieren Sie Ihren Internet-Browser.
Es kann auch helfen einen anderen Browser zu verwenden – z. B. Google Chrome statt Mozilla Firefox.
Bei Nutzern von Apple Betriebssystemen tritt der Fehler häufig bei der Verwendung des Browsers Safari auf. Bitte versuchen Sie hier die Aktivierung über den Browser von Google oder Opera durchzuführen.
Nach der Aktualisierung des verwendeten Browsers sollte der Fehler nicht mehr auftreten.
In der Regel führen Status-Code Fehlermeldungen nicht dazu, dass die Aktivierungsdaten als „verbraucht“ gewertet werden.
Sollte dies ebenfalls nicht zum Erfolg führen, wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an die ELSTER-Hotline. Das Technische Finanzamt Cottbus ist nicht für den Betrieb von ELSTER zuständig und kann daher bei Fehlern im Zusammenhang mit der Internetseite keine Hilfestellung leisten.
Die ELSTER-Hotline erreichen Sie über ein Kontaktformular oder telefonisch unter 0800 52 35 055.
Die ELSTER-Hotline ist von Montag bis Freitag zwischen 7:00 Uhr und 22:00 Uhr, am Samstag, Sonntag sowie an bundeseinheitlichen Feiertagen von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar.
Bei der Speicherung des Profils sagt ELSTER, dass meine Steuernummer ungültig ist.
Versuchen Sie bei der Speicherung des Profils eine Identifikationsnummer (IdNr.) als Steuernummer einzugeben? Die Steuernummer und die steuerliche Identifikationsnummer sind unterschiedliche Zahlen.
Die Eingabe der Steuernummer wird beim erstmaligen Login abgefragt. Wenn Sie (noch) keine Steuernummer haben, müssen Sie diese nicht zwingend eingeben.
Um die Eingabe zu umgehen, dürfen Sie im Profil kein Bundesland auswählen. Sobald ein Bundesland ausgewählt wird, verlangt das System die Eingabe einer Steuernummer.
Setzen Sie bitte das Auswahlfeld Bundesland auf „Bitte Land auswählen“ zurück, dann können Sie Ihr Profil ohne Eingabe der Steuernummer speichern.
Wenn Sie noch keine Steuernummer im Land Brandenburg haben, kann diese bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung beantragt werden.
Versuchen Sie bei der Speicherung des Profils eine Identifikationsnummer (IdNr.) als Steuernummer einzugeben? Die Steuernummer und die steuerliche Identifikationsnummer sind unterschiedliche Zahlen.
Die Eingabe der Steuernummer wird beim erstmaligen Login abgefragt. Wenn Sie (noch) keine Steuernummer haben, müssen Sie diese nicht zwingend eingeben.
Um die Eingabe zu umgehen, dürfen Sie im Profil kein Bundesland auswählen. Sobald ein Bundesland ausgewählt wird, verlangt das System die Eingabe einer Steuernummer.
Setzen Sie bitte das Auswahlfeld Bundesland auf „Bitte Land auswählen“ zurück, dann können Sie Ihr Profil ohne Eingabe der Steuernummer speichern.
Wenn Sie noch keine Steuernummer im Land Brandenburg haben, kann diese bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung beantragt werden.
Ich benötige persönliche Hilfe bei der Registrierung eines neues Benutzerkontos – Vor-Ort-Registrierung.
In den Finanzämtern des Landes Brandenburg kann auch der kostenlose Service der „Vor-Ort-Registrierung“ nach vorheriger Anmeldung für persönliche Benutzerkonten genutzt werden. Die Vor-Ort-Registrierung kann nicht bei Registrierungen mit Steuernummer genutzt werden.
Ein Mitarbeiter des Finanzamtes führt dann direkt im Finanzamt mit Ihnen die Registrierung durch und Sie können Ihre Zertifikatsdatei auf einem USB-Stick mitnehmen, um dann die Funktionen von ELSTER nutzen zu können. Der USB Stick wird Ihnen im Finanzamt gestellt.
Die Kolleginnen und Kollegen im Finanzamt können Ihnen auch die grobe Nutzung von ELSTER erläutern.
Die Kontaktdaten für Ihr zuständiges Finanzamt können Sie auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern ermitteln.
In den Finanzämtern des Landes Brandenburg kann auch der kostenlose Service der „Vor-Ort-Registrierung“ nach vorheriger Anmeldung für persönliche Benutzerkonten genutzt werden. Die Vor-Ort-Registrierung kann nicht bei Registrierungen mit Steuernummer genutzt werden.
Ein Mitarbeiter des Finanzamtes führt dann direkt im Finanzamt mit Ihnen die Registrierung durch und Sie können Ihre Zertifikatsdatei auf einem USB-Stick mitnehmen, um dann die Funktionen von ELSTER nutzen zu können. Der USB Stick wird Ihnen im Finanzamt gestellt.
Die Kolleginnen und Kollegen im Finanzamt können Ihnen auch die grobe Nutzung von ELSTER erläutern.
Die Kontaktdaten für Ihr zuständiges Finanzamt können Sie auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern ermitteln.
Fragen im Zusammenhang mit Briefen von ELSTER
Ich erwarte einen Brief von ELSTER und habe diesen bisher nicht erhalten.
Bitte schreiben Sie eine E-Mail an elster@tfa.brandenburg.de und teilen Sie uns Ihre Steuernummer oder steuerliche Identifikationsnummer mit. Teilen Sie bitte auch mit, auf was für einen Brief Sie warten. Wir können dann den Ausgang eines Briefes prüfen und gegebenenfalls einen erneuten Versand veranlassen.
Bitte schreiben Sie eine E-Mail an elster@tfa.brandenburg.de und teilen Sie uns Ihre Steuernummer oder steuerliche Identifikationsnummer mit. Teilen Sie bitte auch mit, auf was für einen Brief Sie warten. Wir können dann den Ausgang eines Briefes prüfen und gegebenenfalls einen erneuten Versand veranlassen.
Ich habe keinen Freischaltcode erhalten, aber diesen über meine Steuersoftware beantragt. Oder eine andere Person hat den Datenabruf für mich beantragt und ich habe keinen Freischaltcode erhalten.
Für Ihre mitgeteilte Identifikationsnummer besteht ein aktives ELSTER-Benutzerkonto.
Das bedeutet, dass in diesem Fall kein Brief mit einem Freischaltcode versandt wird.
Sie müssen die Freischaltung über Ihr Benutzerkonto bei „Mein ELSTER“ vornehmen.
Für die Freischaltung des Datenabrufes gehen Sie wie folgt vor:
- Loggen Sie sich auf www.elster.de in Ihr Benutzerkonto ein.
- Gehen Sie zum Menü-Punkt „Formulare & Leistungen“.
- Klicken Sie dann auf „Bescheinigungen verwalten“.
- Jetzt gehen Sie auf „Bescheinigungen anderer Personen“ (zweite Box).
- Hier finden Sie unter dem Reiter „Anderen Personen erteilte Abrufberechtigungen“ (zweiter Reiter wie bei Karteikarten) den entsprechenden Antrag von der von Ihnen verwendeten Software.
- Klicken Sie das Häkchen-Symbol neben dem als „offen“ gekennzeichneten Antrag auf Datenabruf.
- Überprüfen Sie die Angaben und schließen Sie die Freischaltung ab indem Sie den Vorgaben auf den folgenden zwei Seiten folgen.
Es erfolgt dann eine Rückmeldung an Ihre Software, so dass der Datenabruf nach ca. 24 Stunden dann auch über das Steuerprogramm möglich ist. Eine Eingabe eines Freischaltcodes ist dann nicht mehr notwendig.
Für Ihre mitgeteilte Identifikationsnummer besteht ein aktives ELSTER-Benutzerkonto.
Das bedeutet, dass in diesem Fall kein Brief mit einem Freischaltcode versandt wird.
Sie müssen die Freischaltung über Ihr Benutzerkonto bei „Mein ELSTER“ vornehmen.
Für die Freischaltung des Datenabrufes gehen Sie wie folgt vor:
- Loggen Sie sich auf www.elster.de in Ihr Benutzerkonto ein.
- Gehen Sie zum Menü-Punkt „Formulare & Leistungen“.
- Klicken Sie dann auf „Bescheinigungen verwalten“.
- Jetzt gehen Sie auf „Bescheinigungen anderer Personen“ (zweite Box).
- Hier finden Sie unter dem Reiter „Anderen Personen erteilte Abrufberechtigungen“ (zweiter Reiter wie bei Karteikarten) den entsprechenden Antrag von der von Ihnen verwendeten Software.
- Klicken Sie das Häkchen-Symbol neben dem als „offen“ gekennzeichneten Antrag auf Datenabruf.
- Überprüfen Sie die Angaben und schließen Sie die Freischaltung ab indem Sie den Vorgaben auf den folgenden zwei Seiten folgen.
Es erfolgt dann eine Rückmeldung an Ihre Software, so dass der Datenabruf nach ca. 24 Stunden dann auch über das Steuerprogramm möglich ist. Eine Eingabe eines Freischaltcodes ist dann nicht mehr notwendig.
Ich brauche einen neuen Freischaltcode, weil der vorherige bereits abgelaufen ist (Beantragung aus ELSTER Benutzerkonto).
Wenn die Frist für die Freischaltung des Datenabrufs abgelaufen ist, muss der Datenabruf noch einmal beantragt werden.
Es wird dann ein neuer Freischaltcode versandt.
Gehen Sie für die Beantragung wie folgt vor:
- Loggen Sie sich auf www.elster.de in Ihr Benutzerkonto ein.
- Gehen Sie zum Menü-Punkt „Formulare & Leistungen“.
- Klicken Sie dann auf „Bescheinigungen verwalten“.
- Jetzt gehen Sie auf „Bescheinigungen anderer Personen“ (zweite Box).
- Hier finden Sie unter dem Reiter „Von anderen Personen erhaltene Abrufberechtigungen“ (Reiter wie bei Karteikarten) die Möglichkeit den Antrag neu zu stellen.
Die Person, für die der Datenabruf beantragt wurde, erhält dann einen neuen Freischaltcode als Brief. Der alte Freischaltcode ist nicht mehr gültig.
Nach Erhalt des neuen Freischaltcodes wird dieser an gleicher Stelle über das Anklicken des Häkchensymbols hinter dem neuen Antrag eingegeben.
Wenn die Frist für die Freischaltung des Datenabrufs abgelaufen ist, muss der Datenabruf noch einmal beantragt werden.
Es wird dann ein neuer Freischaltcode versandt.
Gehen Sie für die Beantragung wie folgt vor:
- Loggen Sie sich auf www.elster.de in Ihr Benutzerkonto ein.
- Gehen Sie zum Menü-Punkt „Formulare & Leistungen“.
- Klicken Sie dann auf „Bescheinigungen verwalten“.
- Jetzt gehen Sie auf „Bescheinigungen anderer Personen“ (zweite Box).
- Hier finden Sie unter dem Reiter „Von anderen Personen erhaltene Abrufberechtigungen“ (Reiter wie bei Karteikarten) die Möglichkeit den Antrag neu zu stellen.
Die Person, für die der Datenabruf beantragt wurde, erhält dann einen neuen Freischaltcode als Brief. Der alte Freischaltcode ist nicht mehr gültig.
Nach Erhalt des neuen Freischaltcodes wird dieser an gleicher Stelle über das Anklicken des Häkchensymbols hinter dem neuen Antrag eingegeben.
Ich brauche einen neuen Freischaltcode, weil der vorherige bereits abgelaufen ist (Beantragung aus einer Steuersoftware).
Hier müssen Sie den Antrag auf Datenabruf über die von Ihnen verwendete Steuersoftware erneut stellen. Ihnen wird dann für die Freischaltung des neuen Antrags ein neuer Freischaltcode zugesandt.
Hier müssen Sie den Antrag auf Datenabruf über die von Ihnen verwendete Steuersoftware erneut stellen. Ihnen wird dann für die Freischaltung des neuen Antrags ein neuer Freischaltcode zugesandt.
Eine andere Person hat den Datenabruf für mich beantragt und ich habe keinen Freischaltcode erhalten.
Für Ihre mitgeteilte Identifikationsnummer besteht ein aktives ELSTER-Benutzerkonto.
Das bedeutet, dass in diesem Fall kein Brief mit einem Freischaltcode versandt wird.
Sie müssen die Freischaltung über Ihr Benutzerkonto bei „Mein ELSTER“ vornehmen.
Für die Freischaltung des Datenabrufes gehen Sie wie folgt vor:
- Loggen Sie sich auf www.elster.de in Ihr Benutzerkonto ein.
- Gehen Sie zum Menü-Punkt „Formulare & Leistungen“.
- Klicken Sie dann auf „Bescheinigungen verwalten“.
- Jetzt gehen Sie auf „Bescheinigungen anderer Personen“ (zweite Box).
- Hier finden Sie unter dem Reiter „Anderen Personen erteilte Abrufberechtigungen“ (zweiter Reiter wie bei Karteikarten) den entsprechenden Antrag von der anderen Person.
- Klicken Sie das Häkchen-Symbol neben dem als „offen“ gekennzeichneten Antrag auf Datenabruf.
- Überprüfen Sie die Angaben und schließen Sie die Freischaltung ab indem Sie den Vorgaben auf den folgenden zwei Seiten folgen.
Es erfolgt dann eine Rückmeldung an das Benutzerkonto der anderen Person, so dass der Datenabruf nach ca. 24 Stunden dann auch über das Steuerprogramm möglich ist. Eine Eingabe eines Freischaltcodes ist dann nicht mehr notwendig.
Für Ihre mitgeteilte Identifikationsnummer besteht ein aktives ELSTER-Benutzerkonto.
Das bedeutet, dass in diesem Fall kein Brief mit einem Freischaltcode versandt wird.
Sie müssen die Freischaltung über Ihr Benutzerkonto bei „Mein ELSTER“ vornehmen.
Für die Freischaltung des Datenabrufes gehen Sie wie folgt vor:
- Loggen Sie sich auf www.elster.de in Ihr Benutzerkonto ein.
- Gehen Sie zum Menü-Punkt „Formulare & Leistungen“.
- Klicken Sie dann auf „Bescheinigungen verwalten“.
- Jetzt gehen Sie auf „Bescheinigungen anderer Personen“ (zweite Box).
- Hier finden Sie unter dem Reiter „Anderen Personen erteilte Abrufberechtigungen“ (zweiter Reiter wie bei Karteikarten) den entsprechenden Antrag von der anderen Person.
- Klicken Sie das Häkchen-Symbol neben dem als „offen“ gekennzeichneten Antrag auf Datenabruf.
- Überprüfen Sie die Angaben und schließen Sie die Freischaltung ab indem Sie den Vorgaben auf den folgenden zwei Seiten folgen.
Es erfolgt dann eine Rückmeldung an das Benutzerkonto der anderen Person, so dass der Datenabruf nach ca. 24 Stunden dann auch über das Steuerprogramm möglich ist. Eine Eingabe eines Freischaltcodes ist dann nicht mehr notwendig.
Ich habe einen Einwilligungscode erhalten und weiß nicht, wo ich ihn eingeben muss.
Mit dem Einwilligungscode können Sie der elektronischen Bekanntgabe von Steuerbescheiden zustimmen. Dies ist gesondert vom Datenabruf im Rahmen der „vorausgefüllten Steuererklärung“ bei dem die Daten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung abgerufen werden können.
Mit dem Einwilligungscode gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Loggen Sie sich auf www.elster.de in Ihr Benutzerkonto ein.
- Unter „Formulare & Leistungen“ → „Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe“ klicken Sie
bitte auf den Reiter „inaktive Einwilligungen“.
- Dort sehen Sie rechts die Spalte „Aktionen“, bitte wählen Sie dort „Einwilligungserklärung freischalten“ über die Schaltfläche mit den drei Punkten.
- Auf der nächsten Seite können Sie den Code eingeben.
- Am Ende des Vorgangs erhalten Sie eine Versandbestätigung mit Transferticket und Abgabezeit.
Bitte beachten Sie:
Klicken Sie nach der Versandbestätigung auf die Schaltfläche „Fertigstellen“, landen Sie wieder auf der Übersichtsseite. Dort ist die Einwilligung nach wie vor als inaktiv dargestellt.
Erst nach der Verarbeitung im Finanzamt wird die Einwilligung unter dem Reiter „aktiv“ sichtbar, das kann einige Tage dauern.
Hinweis: Durch die Einwilligung werden Ihnen Bescheide des Finanzamtes zukünftig ausschließlich elektronisch bekanntgegeben, der Versand von Papierbescheiden entfällt.
Sollten Sie dies nicht wünschen, geben Sie den Einwilligungscode nicht ein.
Mit dem Einwilligungscode können Sie der elektronischen Bekanntgabe von Steuerbescheiden zustimmen. Dies ist gesondert vom Datenabruf im Rahmen der „vorausgefüllten Steuererklärung“ bei dem die Daten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung abgerufen werden können.
Mit dem Einwilligungscode gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Loggen Sie sich auf www.elster.de in Ihr Benutzerkonto ein.
- Unter „Formulare & Leistungen“ → „Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe“ klicken Sie
bitte auf den Reiter „inaktive Einwilligungen“.
- Dort sehen Sie rechts die Spalte „Aktionen“, bitte wählen Sie dort „Einwilligungserklärung freischalten“ über die Schaltfläche mit den drei Punkten.
- Auf der nächsten Seite können Sie den Code eingeben.
- Am Ende des Vorgangs erhalten Sie eine Versandbestätigung mit Transferticket und Abgabezeit.
Bitte beachten Sie:
Klicken Sie nach der Versandbestätigung auf die Schaltfläche „Fertigstellen“, landen Sie wieder auf der Übersichtsseite. Dort ist die Einwilligung nach wie vor als inaktiv dargestellt.
Erst nach der Verarbeitung im Finanzamt wird die Einwilligung unter dem Reiter „aktiv“ sichtbar, das kann einige Tage dauern.
Hinweis: Durch die Einwilligung werden Ihnen Bescheide des Finanzamtes zukünftig ausschließlich elektronisch bekanntgegeben, der Versand von Papierbescheiden entfällt.
Sollten Sie dies nicht wünschen, geben Sie den Einwilligungscode nicht ein.
Sonstige Fragen
Kann ich meine Steuererklärung in Papierform abgeben?
Für die Frage, ob Sie die Formulare für Ihre Steuererklärung in Papierform erhalten können, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.
Dem Technischen Finanzamt Cottbus stehen die Formulare nicht in Papierform zur Verfügung.
Anträge auf Härtefall, zur Abgabe der Erklärung in Papierform, können bei Ihrem Finanzamt gestellt werden und werden dort entschieden.
Für die Frage, ob Sie die Formulare für Ihre Steuererklärung in Papierform erhalten können, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.
Dem Technischen Finanzamt Cottbus stehen die Formulare nicht in Papierform zur Verfügung.
Anträge auf Härtefall, zur Abgabe der Erklärung in Papierform, können bei Ihrem Finanzamt gestellt werden und werden dort entschieden.
Wie lautet meine aktuelle Steuernummer?
Bitte wenden Sie sich mit der Frage nach Ihrer Steuernummer an Ihr zuständiges Finanzamt.
Dem Technischen Finanzamt Cottbus stehen die Informationen für die Steuernummernvergabe nicht zur Verfügung.
Die Kontaktdaten für Ihr zuständiges Finanzamt können Sie auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern ermitteln.
Bitte wenden Sie sich mit der Frage nach Ihrer Steuernummer an Ihr zuständiges Finanzamt.
Dem Technischen Finanzamt Cottbus stehen die Informationen für die Steuernummernvergabe nicht zur Verfügung.
Die Kontaktdaten für Ihr zuständiges Finanzamt können Sie auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern ermitteln.
Ich möchte den Datenabruf für eine verstorbene Person beantragen und erhalte eine Fehlermeldung.
Der Abruf von Daten im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung ist für verstorbene Personen nicht mehr möglich.
Als Erbe können Sie ggf. bei den Datenübermittlern die Unterlagen erneut anfragen. Dafür müssen Sie sich selbst mit den entsprechenden Stellen in Verbindung setzen um die Unterlagen (erneut) zugeschickt zu bekommen.
Der Abruf von Daten im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung ist für verstorbene Personen nicht mehr möglich.
Als Erbe können Sie ggf. bei den Datenübermittlern die Unterlagen erneut anfragen. Dafür müssen Sie sich selbst mit den entsprechenden Stellen in Verbindung setzen um die Unterlagen (erneut) zugeschickt zu bekommen.
Ich möchte die E-Mail-Adresse für die Bekanntgabe der elektronischen Bescheide ändern.
Nach dem Login in „Mein ELSTER“ gehen Sie bitt auf „Formulare & Leistungen“ – „Einwilligungen zur elektronischen Bekanntgabe“ und bei der entsprechenden Einwilligung rechts auf die Schaltfläche mit den 3 Punkten. Klicken Sie diese an und wählen anschließend „Einwilligungserklärung bearbeiten“. Ihnen wird dann die Seite „Aktualisierung der Einwilligung zur elektronischen Bereitstellung von Bescheiden und sonstigen Schreiben“ angezeigt Sie können die neue E-Mail-Adresse angeben.
Nach dem Klick auf „Nächste Seite“ und dem abschließenden Klick auf „Absenden“ wird die Aktualisierung durchgeführt.
Nach dem Login in „Mein ELSTER“ gehen Sie bitt auf „Formulare & Leistungen“ – „Einwilligungen zur elektronischen Bekanntgabe“ und bei der entsprechenden Einwilligung rechts auf die Schaltfläche mit den 3 Punkten. Klicken Sie diese an und wählen anschließend „Einwilligungserklärung bearbeiten“. Ihnen wird dann die Seite „Aktualisierung der Einwilligung zur elektronischen Bereitstellung von Bescheiden und sonstigen Schreiben“ angezeigt Sie können die neue E-Mail-Adresse angeben.
Nach dem Klick auf „Nächste Seite“ und dem abschließenden Klick auf „Absenden“ wird die Aktualisierung durchgeführt.
Ich habe auf die E-Mail meines Benutzerkontos keinen Zugriff mehr und möchte die Änderung der E-Mail-Adresse beantragen.
Bitte schreiben Sie eine E-Mail an elster@tfa.brandenburg.de und teilen Sie uns die Identifikationsnummer oder die Steuernummer mit, unter der Sie das Benutzerkonto vormals angelegt hatten.
Außerdem benötigen wir die Angabe der E-Mail-Adresse, die Sie in Ihrem Benutzerkonto hinterlegt haben wollen.
Sofern noch bekannt, können Sie auch den Benutzernamen mitteilen.
Wir können dann den Eintrag in der Datenbank ändern.
Nach der E-Mail-Bestätigung – die Sie automatisch von ELSTER erhalten und in der Sie einen Link zur Änderung der E-Mail anklicken müssen – ist die neue E-Mail hinterlegt. Anschließend können Sie die Zugangserneuerung für Ihr ELSTER Benutzerkonto starten.
Bitte schreiben Sie eine E-Mail an elster@tfa.brandenburg.de und teilen Sie uns die Identifikationsnummer oder die Steuernummer mit, unter der Sie das Benutzerkonto vormals angelegt hatten.
Außerdem benötigen wir die Angabe der E-Mail-Adresse, die Sie in Ihrem Benutzerkonto hinterlegt haben wollen.
Sofern noch bekannt, können Sie auch den Benutzernamen mitteilen.
Wir können dann den Eintrag in der Datenbank ändern.
Nach der E-Mail-Bestätigung – die Sie automatisch von ELSTER erhalten und in der Sie einen Link zur Änderung der E-Mail anklicken müssen – ist die neue E-Mail hinterlegt. Anschließend können Sie die Zugangserneuerung für Ihr ELSTER Benutzerkonto starten.
Wie kann ich die Zugangserneuerung starten?
Das Benutzerkonto können Sie wie folgt erneuern:
Rufen Sie www.elster.de auf.
Klicken Sie auf „Mein Benutzerkonto“ in der linksseitigen Navigation.
Wählen Sie dann „Login wieder ermöglichen“ aus.
Auf der kommenden Seite geben Sie die entsprechenden Daten (E-Mail und Benutzername) ein.
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Bestätigungslink – klicken Sie diesen an und folgen Sie den angegebenen Anweisungen auf der Seite um sich neue Aktivierungsdaten für Ihre Zugangserneuerung anzufordern.
Die E-Mail mit der Aktivierungs-ID erhalten Sie umgehend in Ihr E-Mail-Postfach (bitte beachten Sie, dass diese Email manchmal als Spam eingestuft wird und von Ihnen dann in den Posteingang verschoben werden sollte).
Der Brief mit Ihrem neuen Aktivierungs-Code wird Ihnen einige Tage später zugestellt.
Sobald Sie den Aktivierungs-Code und die Aktvierungs-ID vorliegen haben, können Sie die Zugangserneuerung abschließen um sich wieder in Ihr Benutzerkonto einzuloggen.
Das Benutzerkonto können Sie wie folgt erneuern:
Rufen Sie www.elster.de auf.
Klicken Sie auf „Mein Benutzerkonto“ in der linksseitigen Navigation.
Wählen Sie dann „Login wieder ermöglichen“ aus.
Auf der kommenden Seite geben Sie die entsprechenden Daten (E-Mail und Benutzername) ein.
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Bestätigungslink – klicken Sie diesen an und folgen Sie den angegebenen Anweisungen auf der Seite um sich neue Aktivierungsdaten für Ihre Zugangserneuerung anzufordern.
Die E-Mail mit der Aktivierungs-ID erhalten Sie umgehend in Ihr E-Mail-Postfach (bitte beachten Sie, dass diese Email manchmal als Spam eingestuft wird und von Ihnen dann in den Posteingang verschoben werden sollte).
Der Brief mit Ihrem neuen Aktivierungs-Code wird Ihnen einige Tage später zugestellt.
Sobald Sie den Aktivierungs-Code und die Aktvierungs-ID vorliegen haben, können Sie die Zugangserneuerung abschließen um sich wieder in Ihr Benutzerkonto einzuloggen.
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